Die politische Verfolgung und Repression von den revolutionären und Freiheitsbewegungen in Deutschland geht weiter. Mit dem §129a und b versucht der deutsche Staat jegliche Aktivität, nicht nur gegen die kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung, sondern auch gegen den faschistischen türkischen Staat zu unterbinden.
Die zahlreichen internationalen Menschenrechtsabkommen und das deutsche Grundgesetz, durch die auch Deutschland Menschenrechte anerkannt hat, gelten für die politischen AktivistInnen offenbar nicht. Diese Rechte werden durch §129a und b für Menschen, die sich gegen die staatlichen Repressionen, den Kolonialismus, die Massaker, den Rassismus, die Ausbeutung, den Krieg, die Gewalt gegen Frauen und Kinder und die Zerstörung der Natur einsetzen, außer Kraft gesetzt.
Angeblich sind diese Paragrafen Anti Terror Gesetze. Hier stellt sich die Frage: Was ist eigentlich Terror? Die Befreiungsbewegung eines Volkes sowie der Kampf gegen die staatlichen Repressionen, den Kolonialismus, die Massaker, den Rassismus, die Ausbeutung, den Krieg, die Gewalt gegen Frauen und Kinder und die Zerstörung der Natur ist kein Terror, sondern ein legitimer Kampf für die Zukunft der Menschheit. Nicht die Menschen und Bewegungen, die sich für eine freie Gesellschaft ohne Ausbeutung und Krieg einsetzen, sondern die die Völker angreifen, massakrieren und deren Rechte berauben und für ihre Profite die Natur und das Klima zerstören, sind Terroristen.
Deutschland und deren Klassenjustiz wenden diese sogenannten Anti Terror Gesetze willkürlich gegen die fortschrittlichen und revolutionären Kräfte in Deutschland an, um sie einzuschüchtern und deren politische Aktivitäten zu unterbinden. Wohnungen und Vereine werden mit staatlichen Repressionsapparaten wie der Polizei und dem SEK angegriffen und durchsucht. Diese Repression geht auch seit Jahren im Auftrag des faschistischen türkischen Staates gegen die revolutionären und kurdischen AktvistInnen in Deutschland. Politische AktivistInnen der kurdischen Befreiungsbewegung und anderen revolutionären Organisationen werden durch den §129b kriminalisiert und Jahrelang inhaftiert.
Ob die skandalösen Verfahren gegen die KurdInnen in Stuttgart, Hamburg, Celle und Berlin, das vor kurzem zu Ende gegangene TKP/ML Verfahren in München oder die Verfahren gegen die DHKP-C sind Gegenleistungen Deutschlands für die Waffenlieferungen und die wirtschaftlichen Beziehungen zur Türkei. Deutschland unterstützt somit eine faschistische Diktatur, die tagtäglich Menschen ermordet, jegliches demokratisches Recht abgeschafft hat, gewählte oppositionelle Abgeordnete, BürgermeisterInnen und Stadträte sowie JournalistInnen, SchriftstellerInnen, AkademikerInnen, Rechtsanwälte usw. eingesperrt hat.
Der §129a und b muss abgeschafft werden und alle Verfahren des §129a und b müssen eingestellt werden.
Wir sind solidarisch mit den politischen Gefangenen und fordern die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen.